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Josef Späth & Söhne Gmbh
Auf den folgenden Seiten finden Sie Wissenswertes über die Firma Josef Späth & Söhne GmbH, Münchner Spezialgeschäft für Stuck-, Stuckfassaden und Fassadenputz.
Über Ihre Anfrage oder Ihr feedback würde ich mich freuen und verbleibe
mit besten Grüßen!
Dipl. Ing. Peter Späth
Geschäftsführer
Aktuelles: Steuerliche Förderung rund ums Bauen
Auch nach Wegfall der Eigenheimzulage für Neufälle ab dem 01.01.2006 gibt es eine Reihe von steuerlichen Förderungen rund um das Thema Errichtung und Sanierung von Gebäuden.
Begünstigt sind vor allem Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Baudenkmalen und Gebäuden, die in Sanierungsgebieten oder im städtebaulichen Entwicklungsbereich belegen sind. Die steuerliche Förderung (erhöhte Abschreibungen, Sonderausgabenabzug, etc.) können Vermieter (§§ 7 h, 7 i, 11 a, 11 b Einkommensteuergesetz) aber auch Bauherren, die das Gebäude selbst bewohnen (§§ 10 f, 10 g Einkommensteuergesetz) in Anspruch nehmen.
Des weiteren plant die Bundesregierung, rückwirkend zum 01.01.2006 die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen zu verbessern. Danach können Mieter und Eigentümer selbstgenutzter Einfamilienhäuser bzw. Wohnungen 20 % von max. 3.000 EURO, d.h. max. 600 EURO der im Rahmen von Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen anfallenden Arbeitskosten von ihrer Einkommensteuer absetzen. Voraussetzung ist lediglich die Vorlage einer Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und die Überweisung des Rechnungsbetrages auf das Konto des Handwerksbetriebes. Kachelt etwa ein Fliesenleger das Badezimmer neu und stellt eine Rechnung über 2.000 EURO inkl. Mehrwertsteuer aus (Materialkosten 500 EURO, Arbeitskosten 1.500 EURO), kann der Auftraggeber 20 % von 1.500 EURO also 300 EURO Steuerbonus bei Abgabe der nächsten Einkommensteuererklärung in Anspruch nehmen.
Fragen Sie Ihr zuständiges Finanzamt oder Ihren Steuerberater !
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